Details
Schutzkonzept im Bereich Bergsport Breitensport des Liechtensteinischen Alpenvereins LAV (überarbeitete Version vom 1.1.22) gilt ab dem 4.1.22
o Einhaltung der Verhaltens- und Hygiene-Regeln des BAG
o Protokollierung der Teilnehmenden zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten
o Maskenpflicht/-tragen gemäss den geltenden Vorgaben der Regierung (aktuell Masketragepflicht indoor ab 6 Jahren, Outdoor wenn Abstand nicht eingehalten werden kann)
o Gruppengrössen werden den jeweiligen Aktivitäten (in- oder outdoor, Jugend oder SeniorInnen) angepasst und müssen den jeweiligen aktualisierten Vorgaben der Regierung angepasst werden
o Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten
o An- und Abmeldungen für alle Aktivitäten des LAV
Für alle Aktivitäten des LAV gelten die 3G-Regeln (getestet, geimpft oder genesen), davon ausgenommen sind alle Teilnehmer*innen < 16 Jahren, und die wöchentlichen Klettertrainings der Jugend
· Die Verantwortung für die Einhaltung liegt bei/m Tourenleiter*in.
· Bei Übernachtungen gelten die Regeln des jeweiligen Übernachtungsortes (LAV, SAC-Hütte etc.).
Für Aktivitäten in Innenräumen gilt für Teilnehmende ab 16 Jahren die 2G-Regel (geimpft, genesen)
· Ausnahmen: Trainer*in, Coach (müssen aber permanent eine Maske tragen).
Des Weiteren ist auf folgende Punkte zu achten:
· Bergsportlerinnen und Bergsportler sowie Leiterinnen und Leiter dürfen nicht an Aktivitäten teilnehmen, wenn sie Symptome einer COVID-19-Infektion, Grippe- oder Erkältungskrankheit aufweisen bzw. die entsprechenden Krankheiten/Symptome im Haushalt oder nahen persönlichen Umfeld der Person aufgetreten sind.
An- und Abreise
· Wenn mit dem öffentlichen Verkehr angereist wird, sollen die Empfehlungen des BAG und der Transportunternehmen berücksichtigt werden (aktuell: Maskenpflicht in öffentlichen Transportmittel).
Klettern
· Klettern findet im Freien statt. Falls in der Halle geklettert wird, werden die Vorschriften der Kletter- und/oder Boulderhalle respektiert.
· Falls ein Klettergarten zu hoch frequentiert ist soll auf ein anderes Klettergebiet ausgewichen werden.
· Wird extern übernachtet sind die Vorschriften des Beherbergungsbetriebs einzuhalten.
Material:
· Alle Bergsportlerinnen und Bergsportler benutzen ausschliesslich ihr eigenes Material (Ausnahme: Expressschlingen, Seil).
· Vor/nach dem Gebrauch des Klettermaterials werden die Hände gründlich mit Seife gewaschen oder desinfiziert.
· Die Leiterinnen und Leiter achten darauf, dass genügend Desinfektionsmaterial zur Verfügung steht.
Bei allen Aktivitäten werden die Vorgaben vom SAC angewendet. Bei Aktivitäten ausserhalb von Liechtenstein sind die lokalen, vor Ort gültigen Verordnungen zu berücksichtigen und einzuhalten.
Berg- und Alpinwandern:
· Auf markierten Wegen bleiben.
· Besondere Vorsicht beim Begehen von Schneefeldern.
Sportklettern (Klettergärten) und Bouldern Outdoor
· Wechsle den Sektor oder das Klettergebiet, wenn zu viel Andrang am selben Felsen herrscht.
· Der Partner-Check kann normal erfolgen.
· Highballs und Boulder mit gefährlicher Landezone vermeiden.
Mehrseillängen/Alpinklettern/Hochtouren
· Der Partner-Check kann normal erfolgen.
· Vermeidung von mehreren Seilschaften am selben Standplatz.
Begehen von Klettersteigen
· Verzicht, wenn bereits mehrere Personen in einem Klettersteig unterwegs und Staus absehbar sind.
· Rücksichtnahme und Abwarten am Einstieg.
· Abstand halten.
Überwachung, Committment und Rollenklärung
· Die Leiterin/der Leiter sind verantwortlich dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die im Schutzkonzept festgelegten Punkte einhalten.
· Protokollierung aller Teilnehmenden um bei Bedarf mögliche Infektionsketten rückzuverfolgen (Listen werden von den verantwortlichen Leiterinnen und Leitern aufbewahrt und können jederzeit abgerufen werden).
· Eine Covid-19 Verantwortliche (Domenica Flury;
) ist beim LAV festgelegt.· Das Schutzkonzept ist auf der Homepage www.lav.li veröffentlicht und ersichtlich.
Stand 1.1.2022 df